Sie sind Allein- oder Miterbe eines Nachlasses in der Türkei und möchten die Abwicklung schnell, rechtssicher und kosteneffizient gestalten? Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Nachlassfeststellung bis zur Vermögensübertragung.
Egal ob Sie Allein- oder Miterbe sind. Der Verkauf der Erbteile ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit. Sie verkaufen Ihre Erbanteile und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Kein Stress und keine Kosten mehr. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Falls Sie Ihre Erbteile nicht verkaufen aber dennoch die Teilung herbeiführen möchten, kann ein Erbauseinandersetzungsverfahren die richtige Wahl sein. Bei der Erbauseinandersetzung verbleiben Sie weiterhin – anders als beim Erbteilverkauf – in der Erbengemeinschaft. Wir übernehmen die Kosten und Risiken des Klageverfahrens. Sie zahlen erst am Ende der Auseinandersetzung mit einem prozentualen Anteil am Auseinandersetzungserlös. Die Höhe des Anteils bzw. der Quote am Auseinandersetzungserlös wird einzelfallabhängig unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.
Bei der Teilungsversteigerung werden die Nachlassimmobilien nach der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zwangsversteigert. Hierbei fallen hohe Kosten für Gerichts- und Versteigerungsverfahren, Rechtsanwalt sowie Gutachter, die vom verfahrenseinleitenden Erben im Voraus zu zahlen sind. Wir entlasten Sie von diesen unkalkulierbaren Kosten und bringen das Teilungsverfahren zum Abschluss. Erst danach bezahlen Sie mit einem prozentualen Anteil. Die Höhe des Anteils wird unter Berücksichtigung der Risiken und Schwierigkeiten Ihres Erbfalles individuell festgelegt.
Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme! Aktuell können wir leider nur Fälle ab einem Anteilswert von min. 50.000 € annehmen.
Wenn die Miterben die Möglichkeit der einvernehmlichen Nachlassauseinandersetzung blockieren bzw. ignorieren, muss die Teilung des Nachlasses durch ein gerichtliches Auseinandersetzungsverfahren herbeigeführt werden. Für Immobilien bedeutet dies, dass diese im Zuge einer Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden. Eine solche langwierige Auseinandersetzungsversteigerung ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, die zunächst vom Antragsteller vorzuleisten sind. Außerdem kann – nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Marktsituation in der Türkei – nicht abgeschätzt werden, ob am Ende ein angemessener Verkaufserlös erzielt wird. Das Kostenrisiko sowie die Ungewissheit über die Höhe des Verkaufserlöses bzw. über den Ausgang des Auseinandersetzungsverfahrens führt im Ergebnis dazu, dass der Nachlass über Jahrzehnte ungeteilt bleibt. In vielen Fällen wird dieser ungeteilte Nachlass Jahre später an die nächste Generation (d.h. an die eigenen Kinder der Erben) weiter vererbt, so dass die Probleme in der Nachlassauseinandersetzung an die eigenen Kinder weiter gereicht werden. Diese „Nacherben“ sind dann umso mehr (finanziell) überfordert, da durch die Weitervererbung nicht nur die Anzahl der Erben steigt (wodurch die Erbquote und die Bereitschaft zu einer Auseinandersetzung noch weiter sinkt) sondern darüber hinaus weitere Schwierigkeiten wie z.B. sprachliche, kulturelle etc. auftreten. Nicht selten neigen die Erben im Ergebnis dazu, diese mit Unwägbarkeiten belastete Erbschaft gänzlich ausschlagen zu wollen.
Egal ob Sie Allein- oder Miterbe sind. Der Verkauf der Erbteile ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit. Sie verkaufen Ihre Erbanteile und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Kein Stress und keine Kosten mehr. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.Sie haben Auslandsvermögen in der Türkei geerbt und sind nunmehr Mitglied einer Erbengemeinschaft. Doch ist die Teilung des Nachlasses bisher erfolglos geblieben. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein. Vielfach haben die in der Türkei ansässigen Miterben gar kein Interesse an der Auflösung der Erbengemeinschaft, weil sie als wirtschaftliche Nutznießer des in der Türkei belegenen Nachlasses von diesem erheblich profitieren. Nicht selten werden die Nachlassimmobilien von diesen Miterben kostenlos bewohnt bzw. an Dritte vermietet. Eventuelle Mieteinnahmen werden für vermeintliche Renovierungen, Instandhaltungskosten, Steuer etc. aufgebracht, für die es keine Belege vorgelegt werden (können). Der in Deutschland ansässige Erbe, der aus der Ferne überhaupt keine Kontroll- und Überwachungsmöglichkeit hat, wird letzten Endes in unrechtmäßiger Weise finanziell benachteiligt. Informationen über den Nachlass fließen nur spärlich oder kaum. Seine Existenz und Teilhaberechte als Miterben geraten schnell in Vergessenheit. An ihn erinnert man sich erst dann, wenn tatsächliche und zwingend erforderliche Aufwendungen und Kosten für den Nachlass entstehen. Dann soll er diese bezahlen.